1. Erteilen eines Auftrags zur Konformitätsbewertung (Auftragsformular) durch den Hersteller des Gesamtsystems oder seinen Bevollmächtigten, postalisch, per Fax oder per E-Mail bei einer Konformitätsbewertungsstelle.
2. Einreichen der durch den Hersteller erstellten technischen Unterlagen gemeinsam mit der Auftragserteilung, vor der Prüfung des Taxis / Mietwagens.
3. Nach Rückmeldung durch die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) erfolgt die Terminvereinbarung zur Prüfung des Fahrzeugs.
4. Ausstellen einer Konformitätsbescheinigung durch die KBS bei erfolgreicher Prüfung. Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Entgeltverzeichnis der KBS.
5. Anschließend hat der Hersteller eine Konformitätserklärung gemäß Anhang VI zu erstellen, mit der er die Verantwortung für die Konformität des Messgeräts übernimmt. Erst nach diesem abschließenden Schritt darf das Messgerät im geschäftlichen Verkehr verwendet werden.
1. Erteilen eines Auftrags zur Konformitätsbewertung (Auftragsformular) durch den Hersteller des Gesamtsystems oder seinen Bevollmächtigten, postalisch, per Fax oder per E-Mail bei einer Konformitätsbewertungsstelle.
2. Einreichen der durch den Hersteller erstellten technischen Unterlagen gemeinsam mit der Auftragserteilung, vor der Prüfung des Taxis / Mietwagens.
3. Nach Rückmeldung durch die Konformitätsbewertungsstelle (KBS) erfolgt die Terminvereinbarung zur Prüfung des Fahrzeugs.
4. Ausstellen einer Konformitätsbescheinigung durch die KBS bei erfolgreicher Prüfung. Die Kosten richten sich nach dem aktuellen Entgeltverzeichnis der KBS.
5. Anschließend hat der Hersteller eine Konformitätserklärung gemäß Anhang VI zu erstellen, mit der er die Verantwortung für die Konformität des Messgeräts übernimmt. Erst nach diesem abschließenden Schritt darf das Messgerät im geschäftlichen
Verkehr verwendet werden.